Wahl des Verwaltungsrates


  • Das Wichtigste im Überblick

    VR-Wahl 2026

    Während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch Nachwahl des Pfarrgemeinderates für den Rest der Amtszeit ersetzt. (KVVG § 4 Abs. 2). Es sind 2 Personen zu wählen.


    Zeitplan

    • Einreichen von Wahlvorschlägen bis spätestens 23.02.2026
    • Erstellung der Kandidatenliste PGR-Sitzung am 11.03.2026
    • Wahl zum Verwaltungsrat PGR-Sitzung am 25.03.2026
    • Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der Woche nach der Wahl.

    Download

    Formular Kandidatenvorschlag

    Formular Einwilligung und Datenschutz Ehrenamtliche


    Abgabe der Wahlvorschläge

    Kath. Pfarramt Koblenz Heilig Geist

    Wahlausschuss

    Kapuzinerplatz 134

    56077 Koblenz 

Ohne Sie sind wir Eine/r zu wenig!

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat

Ein Verwaltungsrat ist, wie der Name schon sagt, das verwaltungstechnische Gegenstück zu einem Pfarrgemeinderat in einer Gemeinde. Im Frühjahr 2025, kurz nach der Fusion unserer ehemals acht Pfarrgemeinden zur neuen Gemeinde Koblenz Heilig Geist, wurde auch der neue Verwaltungsrat gewählt. Durch das Ausscheiden von Mitgliedern steht der PGR nun vor der Aufgabe, zwei neue Personen in den Rat nachzuwählen. Unter diesem Text finden Sie die wichtigsten Informationen für die Nachwahl, die der Wahlausschuss für Sie zusammengestellt hat.

Wir freuen uns über viele Vorschläge aus der ganzen Gemeinde! 

Der Wahlausschuss


  • Was macht der Verwaltungsrat?

    Er kümmert sich um das kirchliche Vermögen. Weiterhin gehört zu seinen Aufgaben:


    • Erstellung eines Haushaltsplanes
    • Pflege, Beratung und Entscheidung über Immobilien und Grundstücke
    • Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträge

    Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert regulär acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Das Ausscheiden erfolgt mit dem Eintritt der Nachfolger.

  • Wer kann Kandidatenvorschläge einreichen?

    Alle katholischen Gemeindemitglieder, die in der Pfarrei Heilig Geist ihren Wohnsitz haben und älter als 16 Jahre sind. 

    Vorschläge können auch von Katholiken eingereicht werden, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei, jedoch im Bistum Trier haben, sofern sie am Leben der Pfarrei teilnehmen.

  • Wer kann gewählt werden?

    Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist. 


    Von der Wählbarkeit ist die Person ausgeschlossen, 

    • für die wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller eigenen Angelegenheiten ein/e Betreuer/in nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des/der Betreuer/s/in die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; 
    • die der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist; 
    • die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist; 
    • die durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist; 
    • die nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist. 

    Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden. 


  • Wer ist wahlberechtigt?

    Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat. Gewählte und berufene Mitglieder des PGRs, die ihre Hauptwohnung nicht in der Kirchengemeinde haben, sind bei der Wahl zum Verwaltungsrat nicht wahlberechtigt.

  • Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?

    Die Formulare für einen Kandidatenvorschlag finden Sie Anfang Februar in den Kirchen ausgelegt und auf dieser Seite als Download

    Bitte füllen Sie den Vordruck entsprechend aus und lassen ihn von dem/der Kandidat/in unterzeichnen. Dann können Sie selbst unterschreiben und Ihren Vorschlag in einem verschlossenen Umschlag an den Wahlausschuss bis zum 23. Februar 2026 im Pfarrbüro abgeben oder zusenden. 

    Kath. Pfarramt Koblenz Heilig Geist

    Kapuzinerplatz 134

    56077 Koblenz 

  • Kontaktdaten für weitere Auskünfte

    Der Wahlausschuss VWR-Wahl besteht aus drei Mitgliedern, die für Fragen gerne zur Verfügung stehen: Melanie Hoheneck (0151 15580690), Annalena Kachel (0170 7141183), Christa Rosanka (0176 34517162).