Der Pfarreienrat ist der Pastoralrat der Pfarreiengemeinschaft. Er berät, koordiniert und beschließt die Eckpunkte der Pastoral. Außerdem ist er bei der Aufstellung des Haushaltes des Kirchengemeindeverbandes eingebunden. Dem Pfarreienrat gehören derzeit unten aufgeführte Mitglieder an: neben den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern, je zwei Mitglieder aus jeder Pfarrei der Einheit. Außerdem gibt es berufene Mitglieder, die bestimmte Gruppierungen innerhalb der Pfarreien-gemeinschaft vertreten.
Beschlüsse des Pfarreienrates sind für die Pfarrgemeinderäte der Pfarreien verbindlich.