Wahl des Pfarrgemeinderates


Pfarrgemeinderatswahl am 8. und 9. November 2025

Die Wahl ist beendet!







Update vom 17.10.2025: Der Wahlausschuss hat die bis zum 6. Oktober 2025 vorliegenden Kandidatinnen- und Kandidatenvorschläge gesichtet und geprüft. Es haben sich 19 Personen gefunden, die bereit sind, in der Gemeinde mitzuwirken und das seelsorgerische Leben mitzugestalten. Der Wahlausschuss bedankt sich bei allen für Ihre Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement.

Vom Wahlausschuss geprüfte  Kandidatenliste


Bei der diesjährigen PGR-Wahl am 8./9. November 2025 wird in unserer neu gegründeten Pfarrei „Koblenz Heilig Geist“ das erste Mal ein Pfarrgemeinderat gewählt. Der amtierende PGR hat sich dagegen entschieden, ein zentrales Wahllokal nur an einem Ort für die Gesamtgemeinde zu öffnen. Es wird im Gegenteil so sein, dass es in allen Pfarrbezirken die Möglichkeit zu wählen geben wird. Das komplette Wählerverzeichnis wird mitgeführt, sodass alle Wahlberechtigten bei allen Terminen zur Wahl kommen können. Damit das funktionieren kann, hat sich der Wahlausschuss ein „Wahlmobil“ organisiert. Durch die Unterstützung der Ev. Kirchengemeinde Koblenz-Pfaffendorf, die für den Transport des Zubehörs den Gemeindebus ausleiht, ist es möglich, in 8 Pfarrbezirken ein temporäres Wahllokal einzurichten. Es wird fast überall in den Kirchen das Wahllokal aufgebaut werden.

Die Termine, wann die Wahl wo möglich ist, sehen Sie  hier   aufgelistet



  • Was ist ein Pfarrgemeinderat?

    Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium, in dem ehrenamtliche Laien das Pastoralteam auf dem pastoralen Weg in der Pfarrgemeinde unterstützen und beraten. Der PGR übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam Verantwortung für die Gestaltung des Lebens in der Pfarrgemeinde.

  • Was macht der Pfarrgemeinderat?

    Traditionell befasst sich der Pfarrgemeinderat zusammen mit dem Pastoralteam mit den pastoralen Anliegen der Kirchengemeinde. Arbeitsfelder sind unter anderem Caritas, Liturgie, Jugendarbeit, Familienpastoral, Seniorenarbeit und auch Gemeindefeste. Der PGR organisiert schon seit einigen Jahren die Wallfahrt nach Bornhofen oder das gemeinsame Fronleichnamsfest in Ehrenbreitstein. Eine weitere Aufgabe des PGR ist die Wahl des zweiten Gremiums der Gemeinde, den Verwaltungsrat, der für den Haushaltsplan und die Immobilienverwaltung zuständig ist.

  • Wer kann gewählt werden?

    Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist. Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrei wohnhafte Katholiken, sofern sie in der Pfarrei wichtige Dienste wahrnehmen.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt ist, wer Mitglied in der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.


    Wahlberechtigt sind auch Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei, jedoch im Bistum Trier haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.

  • Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?

    Das Formular für einen Kandidatenvorschlag finden Sie in den Kirchen ausgelegt oder zum Selbstausdrucken hier zum Download. Bitte füllen Sie den Vordruck entsprechend aus und lassen ihn von dem/der Kandidat/en/in unterzeichnen. Dann können Sie selbst unterschreiben und Ihren Vorschlag in einem verschlossenen Umschlag, adressiert an den Wahlausschuss, bis zum 6.  Oktober 2025 im Pfarrbüro abgeben oder in eine in den Kirchen aufgestellten Sammelboxen werfen.

  • Bis wann können Kandiatenvorschläge eingereicht werden?

    Die Kandidatenvorschläge müssen dem Wahlausschuss spätestens bis zum 6. Oktober 2025 vorliegen. 


  • Wie und wo wird die Wahl durchgeführt?

    Nachdem der Wahlausschuss die Vorschläge gesichtet und auf Vollständigkeit überprüft hat, wird die Kandidatenliste erstellt. Diese wird dann an den üblichen Stellen für Aushänge veröffentlicht.


    Am Wochenende 8./9. November 2025 wird es in jedem Pfarrbezirk in den Kirchen oder im Pfarrbüro die Möglichkeit zur Urnenwahl geben. Die genauen Zeiten und Örtlichkeiten werden im November-Pfarrbrief bekannt gegeben. Da das gesamte Wählerverzeichnis an jedem Standort vorliegt, kann jede/r Wahlberechtigte überall wählen.

    Auf Antrag ist selbstverständlich auch die Briefwahl möglich. Bitte melden Sie sich für die Zustellung der Unterlagen dazu rechtzeitig im Pfarrbüro.

  • Wer kann Auskunft zur Wahl geben?

    Der Wahlausschuss für die PGR-Wahl besteht aus drei Mitgliedern, die für Fragen gerne zur Verfügung stehen: Melanie Hoheneck (0151 15580690), Annalena Kachel (0170 7141183), Christa Rosanka (0176 34517162).