Wahl des Pfarrgemeinderates
Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Pfarrgemeinderates unserer Pfarrei
In unserer Pfarrei Heilig Geist wird der Pfarrgemeinderat am 8./9. November neu gewählt.
Die von Ihnen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und Entwicklung des Gemeindelebens in unserer Pfarrei.
Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.
Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie:
- Schlagen Sie bis zum 06. Oktober Kandidatinnen und Kandidaten vor
- Überlegen Sie auch, ob eine Kandidatur für Sie selbst in Betracht kommt
- Gehen Sie am 8./9. November 2025 zur Wahl bzw. machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch
Wir freuen uns über viele Vorschläge aus der ganzen Gemeinde!
Was ist ein Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium, in dem ehrenamtliche Laien das Pastoralteam auf dem pastoralen Weg in der Pfarrgemeinde unterstützen und beraten. Der PGR übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam Verantwortung für die Gestaltung des Lebens in der Pfarrgemeinde.
Was macht der Pfarrgemeinderat?
Traditionell befasst sich der Pfarrgemeinderat zusammen mit dem Pastoralteam mit den pastoralen Anliegen der Kirchengemeinde. Arbeitsfelder sind unter anderem Caritas, Liturgie, Jugendarbeit, Familienpastoral, Seniorenarbeit und auch Gemeindefeste. Der PGR organisiert schon seit einigen Jahren die Wallfahrt nach Bornhofen oder das gemeinsame Fronleichnamsfest in Ehrenbreitstein. Eine weitere Aufgabe des PGR ist die Wahl des zweiten Gremiums der Gemeinde, den Verwaltungsrat, der für den Haushaltsplan und die Immobilienverwaltung zuständig ist.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist. Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrei wohnhafte Katholiken, sofern sie in der Pfarrei wichtige Dienste wahrnehmen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer Mitglied in der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.
Wahlberechtigt sind auch Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei, jedoch im Bistum Trier haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.
Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?
Das Formular für einen Kandidatenvorschlag finden Sie in den Kirchen ausgelegt oder zum Selbstausdrucken hier zum Download. Bitte füllen Sie den Vordruck entsprechend aus und lassen ihn von dem/der Kandidat/en/in unterzeichnen. Dann können Sie selbst unterschreiben und Ihren Vorschlag in einem verschlossenen Umschlag, adressiert an den Wahlausschuss, bis zum 6. Oktober 2025 im Pfarrbüro abgeben oder in eine in den Kirchen aufgestellten Sammelboxen werfen.
Bis wann können Kandiatenvorschläge eingereicht werden?
Die Kandidatenvorschläge müssen dem Wahlausschuss spätestens bis zum 6. Oktober 2025 vorliegen.
Wie und wo wird die Wahl durchgeführt?
Nachdem der Wahlausschuss die Vorschläge gesichtet und auf Vollständigkeit überprüft hat, wird die Kandidatenliste erstellt. Diese wird dann an den üblichen Stellen für Aushänge veröffentlicht.
Am Wochenende 8./9. November 2025 wird es in jedem Pfarrbezirk in den Kirchen oder im Pfarrbüro die Möglichkeit zur Urnenwahl geben. Die genauen Zeiten und Örtlichkeiten werden im November-Pfarrbrief bekannt gegeben. Da das gesamte Wählerverzeichnis an jedem Standort vorliegt, kann jede/r Wahlberechtigte überall wählen.
Auf Antrag ist selbstverständlich auch die Briefwahl möglich. Bitte melden Sie sich für die Zustellung der Unterlagen dazu rechtzeitig im Pfarrbüro.
Wer kann Auskunft zur Wahl geben?
Der Wahlausschuss für die PGR-Wahl besteht aus drei Mitgliedern, die für Fragen gerne zur Verfügung stehen: Melanie Hoheneck (0151 15580690), Annalena Kachel (0170 7141183), Christa Rosanka (0176 34517162).